…kann es richtig teuer werden. Sollte zum Beispiel die Arbeitsschutzbehörde feststellen, dass es keinen Brandschutzhelfer im Betrieb gibt, dann droht eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro. Bei wiederholter Regelmissachtung oder vorsätzlicher Handlung kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Spare also nicht an der falschen Stelle und kontaktiere uns gerne für eine Brandschutzhelfer-Ausbildung für deine Mitarbeitenden.
Hier geht es zu unseren Schulungen: https://wwh-academy.de/collections/schulung-brandschutzhelfer-evakuierungshelfer